Kennzeichnung

PPWR – was Einkäufer getrockneter Früchte jetzt klären sollten

rovocad GmbH & Co. KG

Die EU-Verpackungsverordnung ändert, was entlang der Lieferkette nachweisbar sein muss. Dieser Text ist eine Einkäufercheckliste, keine Rechtsberatung.

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) betrifft Verpackung, Kennzeichnung und Nachweise in der Lieferkette. Für getrocknete Früchte heißt das konkret: welche Verpackung geliefert wird, welche Angaben darauf stehen, und welche Dokumente der Lieferant vorlegen kann.

Dieser Beitrag ersetzt keine juristische Prüfung und keine kundenspezifische Kennzeichnungsfreigabe.

Fragen an den Lieferanten

  1. Welche Verkaufs- und Transportverpackungen sind für die bestellte Position vorgesehen?
  2. Welche Kennzeichnung (Material, Recycling, Pflichtangaben) ist abgestimmt – DE, EN, Zielland?
  3. Welche Nachweise liegen vor, und unter welcher unveränderlichen Download-Adresse?
  4. Wer aktualisiert die Angaben, wenn sich Spezifikation oder Verpackung ändert?

Was Rovocad öffentlich hält

Produkt- und Zertifikatsseiten sowie die bestehenden Download-Permalinks bleiben die Quelle. Neue PPWR-Dateien erscheinen dort erst nach fachlicher Freigabe, nicht als stiller Austausch unter alter URL ohne Hinweis.

Kontakt für offene Punkte: https://rovocad.de/kontakt/.