Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) betrifft Verpackung, Kennzeichnung und Nachweise in der Lieferkette. Für getrocknete Früchte heißt das konkret: welche Verpackung geliefert wird, welche Angaben darauf stehen, und welche Dokumente der Lieferant vorlegen kann.
Dieser Beitrag ersetzt keine juristische Prüfung und keine kundenspezifische Kennzeichnungsfreigabe.
Fragen an den Lieferanten
- Welche Verkaufs- und Transportverpackungen sind für die bestellte Position vorgesehen?
- Welche Kennzeichnung (Material, Recycling, Pflichtangaben) ist abgestimmt – DE, EN, Zielland?
- Welche Nachweise liegen vor, und unter welcher unveränderlichen Download-Adresse?
- Wer aktualisiert die Angaben, wenn sich Spezifikation oder Verpackung ändert?
Was Rovocad öffentlich hält
Produkt- und Zertifikatsseiten sowie die bestehenden Download-Permalinks bleiben die Quelle. Neue PPWR-Dateien erscheinen dort erst nach fachlicher Freigabe, nicht als stiller Austausch unter alter URL ohne Hinweis.
Kontakt für offene Punkte: https://rovocad.de/kontakt/.


